Schmerzensgeld


Wenn Sie bei einem Unfall den Sie nicht vollständig selbst verschuldet haben, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von der Art der Verletzung und der Dauer der Heilungszeit. Wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen möchten, sollten Sie der Gegenseite einen konkreten Betrag nennen.


Außerdem ist darüber zu entscheiden, ob Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt werden soll oder ob eine entsprechende Anzeige der Gegenseite zu erwarten.


Daher empfehle ich bei allen Verkehrsunfällen den Rat eines Anwaltes einzuholen. In einem ersten Beratungsgespräch können wir gerne auch besprechen,ob ich Sie lediglich im Hintergrund berate oder Sie auch aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vertrete.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.