Fahren ohne Fahrerlaubnis


Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis kann es kommen, wenn eine Fahrerlaubnis nie vorgelegen hat, abgenommen worden ist, ein temporärers Fahrverbot besteht oder für das konkret geführte Fahrzeug keine Fahrerlaubnis vorliegt, z.B. weil ein Leichtkraftrad kein Leichtkraftrad mehr ist.


Oft gehen Fahrten ohne Fahrerlaubnis einher mit Fahrten ohne Versicherungsschutz und mit dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder dem unbefugten Gebrauch eines Kfz. Dies bedeutet, dass neben strafrechtlichen Folgen auch zivilrechtliche Fragen im Raum stehen können und nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter oder bei Jugendlichen zusätzlich die Erziehungsberechtigten von Konsequenzen bedroht sind.


Über die verschiedenen weiteren Entwicklungsmöglichkeiten für die einzelnen möglicherweise betroffenen Menschen berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, in dem wir dann auch klären, für wen ich tätig sein soll und ob ich lediglich im Hintergrund informiere oder auch aktiv im Verfahren begleite.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.