Bußgeldbescheid


Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen?


Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht haben, kommt diese für eine Vertretung im Bußgeldverfahren auf und Sie müssen allenfalls die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.


In diesem Fall lohnt es sich also immer, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen den Bußgeldbescheid zu besprechen. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin.


Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie immer dann, wenn der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot enthält oder Ihr Punktekonto in den zweistelligen Bereich kommt, oder Sie aus anderen Gründen ganz persönlich mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, überprüfen zu lassen, wie Ihre Möglichkeiten zur Verteidigung aussehen.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.