Unterlassene Hilfeleistung


Anderen Menschen in einer Notsituation zu helfen, sollte selbstverständlich sein. Wenn man das nicht macht, kann das einen Straftat sein. In diesen Fällen gibt es aber oft auch einen Grund dafür, dass jemand einem anderen Menschen nicht geholfen hat. Der Vorwurf kann richtig oder falsch sein oder Sie können gute und weniger gute Gründe dafür gehabt haben, einem anderen Menschen nicht geholfen zu haben.


Durch die Vorladung zur Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen Unterlassener Hilfeleistung sollen Sie zu einer oft wenig überschaubaren Situation Angaben machen und Entscheidungen treffen.


Wenn Sie sich darauf nicht unvorbereitet einlassen möchten, berate ich Sie gerne darüber, was Sie erwartet und wie Sie sich in der aktuellen Situation am besten verhalten.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.