Fahren unter Drogen (BTM)


Das Fahren unter Drogen wie Gras, Ecstasy, Heroin, Kokain oder Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, kann eine Straftat sein, abhängig von der nachweisbaren Menge der jeweiligen Stoffe im Körper und davon, ob es zu Auffälligkeiten oder gar einem Unfall gekommen ist.


Wenn Sie eine Vorladung zur Polizei wegen einer Straftat oder bereits einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben, ist Ihre Fahrerlaubnis bedroht, weil sie Ihnen im Strafverfahren entzogen werden kann oder vielleicht bereits vorläufig entzogen worden ist, gegen Sie ein Fahrverbot verhängt werden kann oder die Fahrerlaubnisbehörde nach Abschluss des Strafverfahrens Zweifel an Ihrer Fahreignung hat, die ausgeräumt werden müssen, um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern. Außerdem können Ihnen eine Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister oder eine Eintragung ins Führungszeugnis drohen.


Über die möglichen weiteren Entwicklungen in Ihrem konkreten Fall berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, in dem wir dann auch klären, ob ich Sie lediglich im Hintergrund informiere oder Sie auch aktiv in dem auf Sie zu kommenden Verfahren begleite.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.