Sonstige Ordnungswidrigkeiten


Unabhängig davon, welche der vielfältigen Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog Ihnen vorgeworfen wird, ob der Abstand zu klein, Sie Ladung nicht richtig gesichert, eine Unfallstelle nicht abgesichert oder Ihr Fahrzeug nicht richtig beleuchtet gewesen sein soll, Sie rechts überholt, falsch abgebogen, gewendet oder in unzulässiger Weise den Standstreifen genutzt oder Sie noch eine ganz andere Ordnungswidrigkeit begangen haben sollen, dann sollten Sie nur gut informiert auf einen Anhörungsbogen reagieren und gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, wenn Fahrverbot droht oder Ihr Punktekonto in den zweistelligen Bereich kommt, oder Sie aus anderen Gründen ganz persönlich mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.