Eigene Versicherung

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Frage, wer welchen Anteil daran hatte, dass es zu dem Unfall gekommen ist. Auf dieser Grundlage wird eine sogenannte Haftungsquote gebildet, die nur in Ausnahmefällen das Ergebnis hat, dass ein Unfallbeteiligter zu 100 Prozent haftet und der anderen dann überhaupt keinen Anteil trägt.

Dies hat zur Folge, dass nach einem Verkehrsunfall meist gegenseitig Ansprüche gestellt werden und sich jeder auch mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung auseinandersetzen muss.

Gerne berate ich Sie zu Fragen der Haftungsquote und den Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrer eigenen Versicherung. Dabei können wir in einem ersten Beratungsgespräch auch besprechen, ob Sie nur zu dieser Frage beraten oder insgesamt von mir vertreten werden wollen.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.