Straftaten im Straßenverkehr


Wenn Straftaten im Straßenverkehr begangen worden sind, stehen am Anfang des Verfahrens die Anklage oder der Strafbefehl und am Ende eine Entscheidung des Gerichts in der meist eine Geldstrafe verhängt und ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Daneben werden je nach Straftat noch fünf bis sieben Punkte ins Verkehrszentralregister eingetragen, die aber in der Entscheidung nicht genannt sind.


Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben und bekommen ihn danach zurück.


Wenn jedoch die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss der Führerschein abgegeben werden und man bekommt ihn nicht zurück. Es muss dann ein neuer Führerschein beantragt werden. Dazu wird zunächst eine Zeit festgesetzt, in der überhaupt kein neuer Führerschein erteilt werden darf. Nach Ablauf dieser Zeit wird dann geprüft, ob der Antragsteller zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Da daran durch die frühere Straftat Zweifel bestehen, muss der Antragsteller dies meist Nachweisen und dazu z.B. eine bestandene MPU vorlegen.


Bei einem Fahrverbot stellt sich insbesondere die Frage, ob dieses insgesamt verhindert oder zumindest auf den Zeitpunkt für die Abgabe des Führerscheins Einfluss genommen werden kann.


Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt mit der Abgabe des Führerscheins der lange und oft schwierige Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.


In beiden Situation werde ich Sie gerne mit Rat und Tat begleiten.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.