Abrechnung nach Gutachten


Gerade ein Motorrad soll nach einem Unfall oft nicht oder nicht vollständig in einer Werkstatt repariert werden, sondern ganz oder teilweise in Eigenarbeit wieder aufgebaut werden. Dann gibt es auch keine Reparaturrechnung die man bei der Versicherung einreichen kann. Es besteht dann nur die Möglichkeit auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abzurechnen.


Gerne berate ich Sie dazu, welche Abrechnungsmöglichkeiten in Ihrer konkreten Situation bestehen.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.