Nutzungsausfall

Grundsätzlich umfasst der Schadensersatzanspruch nach der Beschädigung eines Fahrzeuges durch einen Verkehrsunfall auch einen Entschädigung für die Zeit in der das beschädigte Fahrzeug wegen Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht zur Verfügung steht. Bei Motorrädern wird dieser Punkt oft mit der Begründung zurück gewiesen, dass das Motorrad ausschließlich der Freizeitbeschäftigung diene und der Motorradfahrer oder die Motorradfahrerin nicht zwingend auf das Fahrzeug angewiesen sei.

Deshalb ist die Frage der Nutzungsausfallentschädigung bei einem beschädigten Motorrad genau zu prüfen.

Gerne berate ich Sie dazu, ob in Ihrem konkreten Fall eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht kommt. Dabei können wir in einem ersten Beratungsgespräch auch besprechen, ob Sie nur zu dieser Frage beraten oder insgesamt von mir vertreten werden wollen.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.