Strafbefehl


Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 2 Wochen Zeit über die schwierige Fragen zu entscheiden, ob Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen sollen. Dabei enthält der Strafbefehl nie alle Informationen, die Sie benötigen, um diese Entscheidung sinnvoll für sich treffen zu können. So informiert der Strafbefehl Sie insbesondere nicht darüber, ob die darin genannte Strafe ins Führungszeugnis eingetragen wird, er benennt nicht die Punkte, die ins Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden und weißt Sie auch nicht darauf hin, dass die Strafe nach einem Einspruch noch höher ausfallen kann.


Eine Beratung lohnt sich für Sie auch dann, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind oder Ihre Rechtsschutzversicherung in diesem Fall nicht für die Anwaltskosten aufkommt, weil Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden. In dieser Beratung kann ich Sie dann auch über die weiteren Kosten, die für eine anwaltliche Vertretung entstehen können, informieren und es kann im Einzelnen besprochen werden, was Sie alleine machen und für welche Bereiches Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.