Körperverletzung


Bei einem Verkehrsunfall kann auch ein andere Mensch, ob als Fahrer eines anderen Fahrzeuges oder Fußgänger verletzt werden und es steht dann der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum.


Für die Frage, ob Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister oder eine Eintragung ins Führungszeugnis drohen und in welchem Umfang kommt es entscheidend auf die Frage an, ob eine Körperverletzung fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist, wobei die Grenzen fließend sind. Es kann also nicht klar gesagt werden, was vorsätzliches und was fahrlässiges Verhalten ist, sondern es kommt auch auf die Einstellung des Fahrers an. Von dieser Einstellung machen sich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht aus vielen einzelnen Äußerungen ein Bild, so dass es in solchen Fällen besonders wichtig ist, keine unüberlegten Angaben zu machen.


Über die möglichen weiteren Entwicklungen in Ihrem konkreten Fall berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, in dem wir dann auch klären, ob ich Sie lediglich im Hintergrund informiere oder Sie auch aktiv in dem auf Sie zu kommenden Verfahren begleite.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.