Ersatz von Schutzkleidung

Nach einem Motorradunfall haben mindestens der Helm, meist auch weitere Teile der Schutzkleidung ihren Dienst getan und können nicht weiter benutzt werden. Den Sachbearbeitern bei der KfZ-Haftpflichtversicherung muss dies leider oft erst erklärt werden und der Ersatz von Schutzkleidung wird noch immer nicht selbstverständlich als Schadensersatzposten anerkannt.

Daher empfehle ich Ihnen, sich in den Fällen, in denen Ihre Schutzkleidung zerstört worden ist, anwaltlich beraten zu lassen. Gerne können wir in einem ersten Beratungsgespräch auch klären, ob Sie lediglich eine Beratung zu dieser konkreten Fragen oder insgesamt durch mich vertreten werden möchten.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.