Fahrverbot


Der Bußgeldkatalog sieht für eine erheblichen Zahl von Verkehrssünden, wie erheblich zu schnelles fahren, einen Rotlichtverstoß bei einer mehr als 1 Sekunde roten Ampel, bei drastischer Unterschreitung des Abstandes, falsches Überholen mit Gefährdung anderer, ein Fahrverbot vor.


In einigen Fällen ist diese übliche Reaktion auf ein Fehlverhalten im Straßenverkehr aufgrund Ihrer individuellen Situation aber nicht angemessen und ein Fahrverbot kann noch abgewendet werden. Aber selbst, wenn es tatsächlich zu einem Fahrverbot kommt, sind wichtige Fragen, insbesondere danach, wann die Fahrerlaubnis denn dann abzugeben ist und ob auch die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis droht zu klären.


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