Erläuterung des Gutachtens

Oft ist nach einem Verkehrsunfall der Weg zum Sachverständigen schnell gefunden, doch liegt das Gutachten vor, hilft es für die Entscheidung reparieren oder nicht, oft nicht weiter. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Wenn das der Fall ist, soll das Fahrzeug nicht mehr reparieren werden, sondern man soll sich ein anderes Fahrzeug mit dem Wert vor dem Unfall kaufen. Dies kommt gerade für Motorradfahrer oft nicht in Frage, weil zum einen der vom Sachverständigen angegebene Wert des Motorrades unter dem Wert liegt, den das Motorrad für einen selbst hat, und zum andere ist es insbesondere in der vom Sachverständigen angegebenen Zeit meist nicht möglich, ein gleichwertiges Motorrad zu bekommen, zumal ein anderes Motorrad oft schon deshalb nicht den gleichen Wert haben kann, weil man damit nicht dieselben Erinnerungen verbindet.

Daher berate ich Sie gerade in diesen Fällte gerne dazu, mit welchem Geldbetrag als Schadensersatz Sie auf der Grundlage des Gutachtens rechnen können, damit Sie dann selbst entscheiden können, ob ein anderes Motorrad angeschafft oder mit diesem Betrag doch repariert wird.

Eine Reparatur kann dabei auch dadurch möglich werden, dass weitere Schadensersatzposten wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall in die Reparatur investiert werden.

Bei Fragen zu Ihrem Gutachten können Sie mich gerne anrufen und wir können dann vereinbaren wann wir uns über Ihr Gutachten unterhalten.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.