Fahrverbot durch Urteil oder Bescheid


Sowohl ein Bußgeldbescheid, wie auch das Urteil eines Strafrichters oder einer Strafrichterin in einem Verfahren wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit kann ein Fahrverbot verhängen. Ein Fahrverbot bedeutet dabei, dass man für eine bestimmte Zeit keine Fahrerlaubnis hat und für diese Zeit den Führerschein abgeben, ihn aber nach Ablauf der Zeit wiederbekommt.


Wenn ein Fahrverbot im Raum steht, stellt sich daher die Frage, ob gegen die entsprechende Entscheidung ein Rechtsmittel gegeben ist und dieses Aussicht auf Erfolg hat oder aber ob zumindest auf den Zeitpunkt für die Abgabe des Führerscheins Einfluss genommen werden kann.


Auf jeden Fall werde ich Sie zunächst über diese und mögliche weitere Fragen beraten und Sie bei der Umsetzung der notwendigen Schritte begleiten.



Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.