Reparaturkosten


Wenn ein Fahrzeug beim Unfall beschädigt wird, soll der Zustand vor dem Unfall wieder hergestellt werden, dabei ist aber der Grundsatz der Schadensminderungspflicht zu beachten. Dies führt insbesondere bei Motorrädern aufgrund des geringeren Wertes oft dazu, dass die Kosten für eine Reparatur höher wäre, als der Wert, den das Motorrad vor dem Unfall hatte. Man spricht dann von einem wirtschaftlichen Totalschaden und soll das Fahrzeug nicht mehr reparieren, sondern sich ein anderes Fahrzeug mit dem Wert vor dem Unfall kaufen. Dies kommt gerade für Motorradfahrer oft nicht in Frage, weil zum einen der vom Sachverständigen angegebene Wert des Motorrades unter dem Wert liegt, den das Motorrad für einen selbst hat, und zum andere ist es insbesondere in der vom Sachverständigen angegebenen Zeit meist nicht möglich, ein gleichwertiges Motorrad zu bekommen, zumal ein anderes Motorrad oft schon deshalb nicht den gleichen Wert haben kann, weil man damit nicht dieselben Erinnerungen verbindet.


Daher ist gerade in diesen Fälle wichtig zu gucken, welcher Geldbetrag als Schadensersatz zu bekommen ist, um dann selbst zu entscheiden, ob ein anderes Motorrad angeschafft oder mit diesem Betrag doch repariert wird.


Eine Reparatur kann dabei dadurch möglich werden, dass weitere Schadensersatzposten wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall in die Reparatur investiert werden.


Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. In einem ersten Gespräch können wir klären, ob die Erläuterung des Gutachten ausreicht oder ich die Forderung insgesamt für Sie geltend mache.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.