Unfallflucht


Wenn Sie eine Vorladung der Polizei, eine Strafbefehl oder eine Anklage wegen Unfallflucht bekommen haben, wird Ihnen vorgeworfen, an einem Unfall beteiligt gewesen zu sein und sich vom Unfallort entfernt zu haben, ohne dass Sie in der richtigen Weise mitgeteilt haben, wer Sie sind. Der Vorwurf kann richtig oder falsch sein oder Sie können gute und weniger gute Gründe für das Verlassen eines Unfallortes gehabt haben.


In jedem Fall ist Ihre Fahrerlaubnis bedroht, weil sie Ihnen im Strafverfahren entzogen werden kann oder vielleicht bereits vorläufig entzogen worden ist und es können Ihnen eine Geldstrafe, Punkte im Verkehrszentralregister oder eine Eintragung ins Führungszeugnis drohen.


Über die möglichen weiteren Entwicklungen in Ihrem konkreten Fall berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, in dem wir dann auch klären, ob ich Sie lediglich im Hintergrund informiere oder Sie auch aktiv in dem auf Sie zu kommenden Verfahren begleite.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.