Gefährdung des Straßenverkehrs


Aufgrund der vielen Verkehrsteilnehmer ist der Straßenverkehr an sich schon gefährlich. Manches Verhalten ist aber besonders gefährlich und wird deshalb auch nicht nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld versehen, sondern ist so gefährlich, dass es als Straftat angesehen wird und dann Geldstrafe, Eintragung ins Führungszeugnis , Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und Punkte im Verkehrszentralregister drohen.


Immer dann, wenn Sie eine Vorladung zu Polizei, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen der Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs bekommen, sollten Sie sich daher darüber informieren, was Sie im weiteren Verlauf des Verfahrens erwarten kann.


Über die möglichen weiteren Entwicklungen in Ihrem konkreten Fall berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch, in dem wir dann auch klären, ob ich Sie lediglich im Hintergrund informiere oder Sie auch aktiv in dem auf Sie zu kommenden Verfahren begleite.


Gerne können Sie einen ersten Beratungstermin vereinbaren.