Rotlichtverstoß

Sie haben den Blitz auf der Kreuzung gesehen und wissen, dass Sie nicht zu schnell waren? Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen, der Ihnen einen Rotlichtverstoß vorwirft?
Dann sollten Sie telefonisch einen Termin vereinbaren, damit wir besprechen können, ob Ihnen ein Fahrverbot droht und ob und wie dieses verhindert werden kann.
Gerade dann, wenn ein Fahrverbot droht, lohnt es sich, die entsprechende Verkehrssituation genau zu betrachten und die Beweismittel zu überprüfen.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht haben, kommt diese für eine Vertretung im Bußgeldverfahren auf und Sie müssen allenfalls die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Wenn ein Bußgeldverfahren verhindert werden kann und Ihre Rechtsschutzversicherung deshalb nicht bezahlt, zahlen Sie lediglich die Erstberatungsgebühr von 50 Euro.
Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie sich über die möglichen Folgen in einem Bußgeldbescheid und die Möglichkeiten einen Bußgeldbescheid zu vermeiden, überprüfen zu lassen, denn eine erste Beratung kostet nur 50 Euro und damit weniger als die meisten Bußgelder.
(Die Begriffe „ Anhörungsbogen“ und „Bußgeldbescheid“ bitte auch verlinken, Stichworte kommen noch)
Vorherige Themen:
Entziehung der Fahrerlaubnis
Ihnen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Fahrerlaubnis ist Ihnen bereits entzogen worden oder Sie wollen die Fahrerlaubnis wiedererlangen?
Geschwindigkeitsüberschreitung
Es hat am Straßenrand geblitzt oder Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen, weil Sie oder jemand anders mit Ihrem Fahrzeug zu schnell gefahren sein soll?
Weitere Themen:
Alkohol im Straßenverkehr
Immer dann, wenn Alkohol nachgewiesen kann, ist Ihre Fahrerlaubnis auch langfristig gefährdet.
Drogen im Straßenverkehr
Immer dann, wenn Drogen nachgewiesen werden können, ist Ihre Fahrerlaubnis auch langfristig gefährdet.
