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Führerschein auf Probe

Wenn Sie noch in der Probezeit sind und einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen, ist anwaltliche Beratung besonders wichtig.

Wenn Sie noch in der Probezeit sind und einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen, ist anwaltliche Beratung besonders wichtig.
 

Denn der Bußgeldbescheid enthält dann nicht alle für Sie wichtigen Informationen, weißt Sie z.B. nicht darauf hin, dass Ihnen eine kostenpflichtige Nachschulung und die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, wenn Sie die Nachschulung nicht absolvieren. Auch klärt er Sie nicht über die Verlängerung der Probezeit auf.

Um in diesem Fall also informiert eine Entscheidung treffen zu können, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht haben, kommt diese für eine Vertretung auf, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine fahrlässige Straftat vorgeworfen wird. Sie zahlen dann allenfalls die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Wenn ein Bußgeldverfahren verhindert werden kann und Ihre Rechtsschutzversicherung deshalb nicht bezahlt, zahlen Sie lediglich die Erstberatungsgebühr von 50 Euro.

Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie sich über die möglichen Folgen einer Alkoholfahrt zu informieren, denn eine erste Beratung kostet nur 50 Euro und damit weniger als die meisten Bußgelder.

Gerne können Sie telefonisch einen ersten Beratungstermin vereinbaren.

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