Fahrverbot

Der Bußgeldkatalog sieht für eine erheblichen Zahl von Verkehrssünden, wie erheblich zu schnelles fahren, einen Rotlichtverstoß bei einer mehr als 1 Sekunde roten Ampel, bei drastischer Unterschreitung des Abstandes, falsches Überholen mit Gefährdung anderer, ein Fahrverbot vor
In einigen Fällen ist diese übliche Reaktion auf ein Fehlverhalten im Straßenverkehr aufgrund Ihrer individuellen Situation aber nicht angemessen und ein Fahrverbot kann noch abgewendet werden. Aber selbst, wenn es tatsächlich zu einem Fahrverbot kommt, sind wichtige Fragen, insbesondere danach, wann die Fahrerlaubnis denn dann abzugeben ist und ob auch die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis droht zu klären.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Strafbefehl bekommen haben, der ein Fahrverbot vorsieht, sollten Sie daher schnellstmöglich telefonisch einen Termin für eine erste Beratung vereinbaren.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht haben, kommt diese für eine Vertretung auf, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine fahrlässige Straftat vorgeworfen wird. Sie zahlen dann allenfalls die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Wenn ein Bußgeldverfahren verhindert werden kann und Ihre Rechtsschutzversicherung deshalb nicht bezahlt, zahlen Sie lediglich die Erstberatungsgebühr von 50 Euro.
Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie sich über die möglichen Folgen einer Alkoholfahrt zu informieren, denn eine erste Beratung kostet nur 50 Euro und damit weniger als die meisten Bußgelder.
Gerne können Sie telefonisch einen ersten Beratungstermin vereinbaren.
Vorherige Themen:
Drogen im Straßenverkehr
Immer dann, wenn Drogen nachgewiesen werden können, ist Ihre Fahrerlaubnis auch langfristig gefährdet.
MPU / „Idiotentest“
Wenn Sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), besser bekannt als „Idiotentest“ müssen, ist Ihre Fahrerlaubnis akut gefährdet oder Sie kämpfen darum.
Weitere Themen:
Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall denken Sie wahrscheinlich zunächst an Verletzungen bei Ihnen und den anderen Unfallbeteiligten und an die Schäden an den Fahrzeugen.
Bußgeldbescheid
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