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Drogen im Straßenverkehr

Immer dann, wenn Drogen nachgewiesen werden können, ist Ihre Fahrerlaubnis auch langfristig gefährdet.

Immer dann, wenn Drogen nachgewiesen werden können, ist Ihre Fahrerlaubnis auch langfristig gefährdet. Es droht nicht nur ein Bußgeldbescheid mit Bußgeld, Punkte und einem zeitlich beschränkten Fahrverbot, sondern es erwarten Sie auch die MPU und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
 

Bei allen illegalen Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetaminen muss Ihnen der Konsum noch nicht einmal im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden, damit akute Gefahr für Ihre Fahrerlaubnis besteht. Lediglich bei Gras und Marihuana ist ein Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder ein regelmäßiger Konsum erforderlich, damit die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Gerne berate ich Sie dazu, was konkret auf Sie zu kommt, welche Drogen wie nachweisbar sind und wie Sie vom ersten Tag an daran arbeiten können, Ihre Fahrerlaubnis doch noch zu retten oder diese möglichst schnell zurück zu bekommen. Dazu arbeite ich, wenn dies erforderlich und gewünscht ist, auch mit einem Verkehrspsychologen zusammen.

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht haben, kommt diese für eine Vertretung im Bußgeldverfahren auf. Im Bußgeldverfahren zahlen Sie dann allenfalls die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Wenn ein Bußgeldverfahren verhindert werden kann und Ihre Rechtsschutzversicherung deshalb nicht bezahlt, zahlen Sie lediglich die Erstberatungsgebühr von 50 Euro.

Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie sich über die möglichen Folgen einer Alkoholfahrt zu informieren, denn eine erste Beratung kostet nur 50 Euro und damit weniger als die meisten Bußgelder.

Gerne können Sie telefonisch einen ersten Beratungstermin vereinbaren.
 

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