Bußgeldbescheid

Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen?
In diesem Fall lohnt es sich also immer, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen den Bußgeldbescheid zu besprechen. Vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin.
Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie immer dann, wenn der Bußgeldbescheid ein Fahrverbot enthält oder Ihr Punktekonto in den zweistelligen Bereich kommt, oder Sie aus anderen Gründen ganz persönlich mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, überprüfen zu lassen, wie Ihre Möglichkeiten zur Verteidigung aussehen. Eine erste Beratung kostet 50 Euro und in dieser Beratung werde ich Sie gerne auch über die weiteren Kosten, die auf Sie zu kommen können, aufklären.
Gerne können Sie telefonisch einen ersten Beratungstermin vereinbaren.
Vorherige Themen:
Fahrverbot
Der Bußgeldkatalog sieht für eine erheblichen Zahl von Verkehrssünden, wie erheblich zu schnelles fahren, einen Rotlichtverstoß bei einer mehr als 1 Sekunde roten Ampel, bei drastischer Unterschreitung des Abstandes, falsches Überholen mit Gefährdun
Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall denken Sie wahrscheinlich zunächst an Verletzungen bei Ihnen und den anderen Unfallbeteiligten und an die Schäden an den Fahrzeugen.
Weitere Themen:
Strafbefehl
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 2 Wochen Zeit über die schwierige Fragen zu entscheiden, ob Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen sollen.
Abstand zu klein / Drängeln
Es hat am Straßenrand geblitzt oder Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen, weil Sie oder jemand anders mit Ihrem Fahrzeug zu dicht gefahren sein soll?
