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Anhörungsbogen

Sie oder ein anderes Familienmitglied haben einen Anhörungsbogen bekommen?

Sie oder ein anderes Familienmitglied haben einen Anhörungsbogen bekommen?

Gerade in dieser Situation sind wichtige Entscheidung zu treffen und um diese treffen Sie können, brauchen Sie weitere Informationen, die in dem Anhörungsbogen nicht enthalten sind.
 

So ist zunächst zu klären, wie hoch ein Bußgeld ausfallen wird, welche Punkte im Raum stehen und ob ein Fahrverbot droht. Erst dann können Sie entscheiden, ob Sie den Vorwurf einräumen oder Sie von Ihrem Schweigerecht als Angehöriger Gebrauch machen. Um diese Entscheidung zu treffen, informiere ich Sie umfassend darüber, mit welchen weiteren Ermittlungsmaßnahmen der Bußgeldstelle zu rechnen ist.

Vereinbaren Sie daher telefonisch einen Besprechungstermin, um in dieser wichtigen Phase des Verfahrens nicht Entscheidungen zu treffen ohne die Konsequenzen zu kennen.

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht haben, kommt diese für eine Vertretung im Bußgeldverfahren auf. Im Bußgeldverfahren zahlen Sie dann allenfalls die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Wenn ein Bußgeldverfahren verhindert werden kann und Ihre Rechtsschutzversicherung deshalb nicht bezahlt, zahlen Sie lediglich die Erstberatungsgebühr von 50 Euro.

Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie sich über die möglichen Folgen in einem Bußgeldbescheid und die Möglichkeiten einen Bußgeldbescheid zu vermeiden, überprüfen zu lassen, denn eine erste Beratung kostet nur 50 Euro und damit weniger als die meisten Bußgelder.

Gerne können Sie telefonisch einen ersten Beratungstermin vereinbaren.
 

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