Abstand zu klein / Drängeln

Es hat am Straßenrand geblitzt oder Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen, weil Sie oder jemand anders mit Ihrem Fahrzeug zu dicht gefahren sein soll?
Dann sollten Sie telefonisch einen Termin vereinbaren, damit wir besprechen können, ob Ihnen ein Fahrverbot droht und ob und wie dieses verhindert werden kann.
Gerade dann, wenn ein Fahrverbot droht, lohnt es sich, die entsprechende Verkehrssituation genau zu betrachten und die Beweismittel zu überprüfen.
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht haben, kommt diese für eine Vertretung im Bußgeldverfahren auf und Sie müssen allenfalls die mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.
Wenn ein Bußgeldverfahren verhindert werden kann und Ihre Rechtsschutzversicherung deshalb nicht bezahlt, zahlen Sie lediglich die Erstberatungsgebühr von 50 Euro.
Aber auch wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, lohnt es sich für Sie sich über die möglichen Folgen in einem Bußgeldbescheid und die Möglichkeiten einen Bußgeldbescheid zu vermeiden, überprüfen zu lassen, denn eine erste Beratung kostet nur 50 Euro und damit weniger als die meisten Bußgelder.
Gerne können Sie telefonisch einen ersten Beratungstermin vereinbaren.
Vorherige Themen:
Bußgeldbescheid
Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen?
Strafbefehl
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, haben Sie nur 2 Wochen Zeit über die schwierige Fragen zu entscheiden, ob Sie gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen sollen.
Weitere Themen:
Führerschein auf Probe
Wenn Sie noch in der Probezeit sind und einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen, ist anwaltliche Beratung besonders wichtig.
Sonstige Ordnungswidrigkeiten
Unabhängig davon, welche der vielfältigen Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog Ihnen vorgeworfen wird, ob der Abstand zu klein, Sie Ladung nicht richtig gesichert, eine Unfallstelle nicht abgesichert oder Ihr Fahrzeug nicht richtig beleuchtet gewe
